Sind Notfalltrainings Pflicht?
Notfalltrainings in Arzt- und Zahnarztpraxen sind keine freiwillige Kür – sie sind Pflicht. Und das nicht nur im rechtlichen Sinne. Sie sind essenziell für die Patientensicherheit, das Qualitätsmanagement und die Rechtssicherheit Ihrer Praxis. Im medizinischen Alltag können Notfälle jederzeit und überall auftreten – und dann zählt jede Sekunde. Wer vorbereitet ist, rettet Leben und schützt gleichzeitig sein Team vor Überforderung und rechtlichen Risiken.
🔒 Pflicht nach der Qualitätsmanagement-Richtlinie des G-BA
Laut § 135a SGB V sind alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) zu betreiben. Diese Verpflichtung wird konkretisiert durch die QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Darin ist u. a. Folgendes geregelt:
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Ein strukturiertes Notfallmanagement muss vorhanden sein, einschließlich
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einer geeigneten Notfallausstattung,
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klar geregelter Abläufe im Ernstfall, sowie
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der regelmäßigen Schulung des Praxispersonals.
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Diese Regelung gilt praxisübergreifend, also sowohl für:
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Hausärztliche und fachärztliche Praxen
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Zahnärztliche Einrichtungen
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Ambulante OP-Zentren
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MVZ und Privatpraxen
⚖️ Was bedeutet das konkret für Sie als Praxisinhaber/in?
Sie sind verpflichtet, ein funktionierendes Notfallmanagement nachweislich umzusetzen. Das schließt regelmäßige Schulungen ein – idealerweise durch externe, spezialisierte Trainer – und muss bei Audits oder Anfragen der KV oder Landesärztekammer belegbar sein.
Empfehlungen der Bundesärztekammer – nicht freiwillig, sondern fachlich geboten
Die Bundesärztekammer (BÄK) empfiehlt eindringlich, dass alle Mitarbeitenden in medizinischen Einrichtungen mindestens einmal pro Jahr in theoretischen und praktischen Reanimationsmaßnahmen geschult werden.
Diese Empfehlung ist Teil der Leitlinie „Reanimationsversorgung im Gesundheitswesen“ und orientiert sich an internationalen Standards wie dem European Resuscitation Council (ERC).
„Nur durch wiederholtes, praktisches Training lässt sich die Qualität und Sicherheit bei der Reanimation sicherstellen.“
– Bundesärztekammer

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